Anforderungen an ein konformes Abrechnungssystem nach der Anti-Betrugs-Verordnung

Die Verordnung zur Umsetzung des spanischen Anti-Betrugs-Gesetzes legt fest, welche Merkmale jedes informatische Abrechnungssystem (SIF) aufweisen muss, um konform zu sein. Ziel ist die Beseitigung von „Doppelnutzungs"-Software, die versteckte Verkäufe ermöglichte. Hier die wesentlichen Anforderungen.

1. Integrität und Unveränderbarkeit

Ein erzeugter Rechnungsdatensatz kann nicht ohne Spur geändert oder gelöscht werden. Jede Korrektur erfordert neue Datensätze (Berichtigung oder Stornierung), die mit den vorherigen verkettet sind.

2. Aufbewahrung

Datensätze müssen während der gesetzlichen Fristen aufbewahrt werden, zugänglich und vor Verlust oder Manipulation geschützt.

3. Rückverfolgbarkeit und Verkettung

Jeder Datensatz ist über einen Hash mit dem vorherigen verbunden und bildet eine Kette, die jede zwischenzeitliche Änderung oder Löschung aufdeckt.

4. Zugänglichkeit und Lesbarkeit

Datensätze müssen auf Anfrage der Behörde in einem Standardformat exportierbar und lesbar sein, ohne von geschlossener proprietärer Software abzuhängen.

5. Ereignisprotokoll

In Nicht-Verifactu-Systemen muss die Software ein Ereignisprotokoll führen, das relevante Vorgänge (Starts, Exporte, Vorfälle) dokumentiert und die Rückverfolgbarkeit verstärkt.

6. Hash oder elektronische Signatur

Jeder Datensatz enthält einen Hash und gegebenenfalls eine elektronische Signatur, die seine Echtheit und Integrität garantiert.

7. Verantwortliche Erklärung des Herstellers

Der Softwarehersteller muss eine verantwortliche Erklärung abgeben, dass das System die Verordnung erfüllt. Die Nutzung von Software ohne diese Garantie setzt den Nutzer Sanktionen aus.

Fazit

Ein konformes Abrechnungssystem ist nicht optional: Es ist eine gesetzliche Pflicht, die das Unternehmen vor Sanktionen schützt. Invoseal erfüllt jede dieser Anforderungen —Integrität, Hash-Verkettung, Aufbewahrung, Export und verantwortliche Erklärung— damit Sie sorgenfrei abrechnen.

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