Eine elektronische Rechnung auszustellen ist erst die Hälfte der steuerlichen Pflicht. Die andere Hälfte ist, sie korrekt und so lange aufzubewahren, wie das Gesetz es vorschreibt. Wenn VeriFactu 2027 vollständig in Kraft tritt, werden Verstöße gegen Aufbewahrungspflichten direkt durchsetzbar: Die spanische Steuerbehörde (AEAT) wird Rechnungserfassungsdaten mit Ihrem Archiv abgleichen.
Das spanische Recht sieht je nach Rechtsgrundlage unterschiedliche Aufbewahrungsfristen vor:
| Rechtsgrundlage | Frist | Gilt für |
|---|---|---|
| Art. 29.2.e) LGT (Steuerrecht) | 4 Jahre | Rechnungen im Zusammenhang mit Steuererklärungen (MwSt, KSt, ESt) |
| Art. 30 Código de Comercio (HGB-Äquivalent) | 6 Jahre | Handelsbücher und Belege |
| Art. 25–26 LSC (Kapitalgesellschaftsgesetz) | 10 Jahre | Buchführungsunterlagen von Kapitalgesellschaften |
| Art. 19 Rechnungsstellungsverordnung (RD 1619/2012) | 4 Jahre Mindestfrist | Alle ausgestellten und erhaltenen Rechnungen |
Praktische Regel: Als Kapitalgesellschaft immer 10 Jahre aufbewahren. Dieses einzige Kriterium erfüllt alle Fristen und vermeidet Klassifizierungsfehler nach Rechnungstyp.
Artikel 19 der Rechnungsstellungsverordnung schreibt vor, dass Rechnungen in dem Originalformat aufbewahrt werden müssen, in dem sie ausgestellt oder empfangen wurden. Das hat wichtige praktische Konsequenzen:
Das Gesetz verlangt nicht nur die Speicherung der Datei — es verlangt die Möglichkeit, nachzuweisen, dass sie seit der Ausstellung nicht verändert wurde. Bei digital signierten elektronischen Rechnungen wird dies durch die Signatur selbst gewährleistet. Bei unsignierten Rechnungen (z. B. unsigniertes PDF) hängt die Integrität vom Archivsystem ab.
Im VeriFactu-Kontext garantiert die Hash-Kette (SHA-256 jedes Datensatzes, verkettet mit dem vorherigen) die Unveränderlichkeit des LRFC. Die AEAT kann dies jederzeit anhand der ihr vorliegenden VERI*FACTU-Daten überprüfen.
Bei einer Außenprüfung oder Auskunftsersuchen zur MwSt oder Körperschaftsteuer kann die AEAT verlangen:
Können Sie die Originalrechnungen für eine abgezogene MwSt nicht vorlegen, kann die Steuerbehörde den Vorsteuerabzug verweigern und eine Sanktion nach Art. 170 LIVA verhängen (Sanktion von 100 % des nicht nachgewiesenen Betrags, Mindestbetrag 300 €).
Ja. Die Rechnungsstellungsverordnung schreibt kein bestimmtes physisches Medium vor. Cloud-Speicherung — auch auf Servern außerhalb Spaniens — ist zulässig, wenn:
InvoSeal ermöglicht es, das vollständige Rechnungsarchiv im XML- und PDF-Format jederzeit zu exportieren — unabhängig davon, ob Sie noch Kunde sind.
Wenn die B2B-E-Rechnungspflicht auf alle Unternehmen ausgeweitet wird (auf Grundlage des Gesetzes Crea y Crece und noch ausstehender Durchführungsvorschriften), ist auch der Rechnungsempfänger verpflichtet, den Empfang zu bestätigen und die Rechnung in elektronischer Form aufzubewahren. Selbstständige oder Unternehmen, die von ihrem Lieferanten eine Papierrechnung erhalten, dürfen diese nicht ohne ein zugelassenes Verfahren digitalisieren.
Jede mit InvoSeal ausgestellte Rechnung wird im XML-Format (LRFC) und als signiertes PDF mit Integritäts-Hash gespeichert und steht zum Einzel- oder Sammeldownload bereit. Sie erfüllen die Anforderungen der Rechnungsstellungsverordnung ohne zusätzliche Infrastruktur.
InvoSeal 14 Tage kostenlos testen →InvoSeal erfüllt RD 1007/2023. Verantwortlichkeitserklärung veröffentlicht. 14 Tage kostenlos testen.
InvoSeal testen →