Strafen für Doppelnutzungs-Software: das Anti-Betrugs-Sanktionsregime
Das spanische Anti-Betrugs-Gesetz sagte der Doppelnutzungs-Software den Kampf an: Abrechnungsprogrammen, die eine „schwarze" Buchführung erlaubten, Verkäufe verbargen oder Datensätze spurlos veränderten. Zur Beseitigung führte es ein spezifisches Sanktionsregime ein, das sowohl Hersteller als auch Nutzer erfasst.
Zwei getrennte Verstöße
1. Herstellung oder Vertrieb von Systemen, die die Anforderungen nicht erfüllen (Änderung von Datensätzen erlauben, Integrität nicht garantieren usw.) oder ohne die erforderliche Zertifizierung bzw. verantwortliche Erklärung verkauft werden.
2. Besitz oder Nutzung durch Unternehmen von Systemen, die der Verordnung nicht entsprechen.
Die Beträge
- Für den Hersteller oder Verkäufer: festes Bußgeld von bis zu 150.000 Euro pro Jahr und Systemtyp, wenn die Software Änderungen erlaubt oder die erforderlichen Sicherungen fehlen.
- Für den Nutzer nicht konformer Systeme: festes Bußgeld von bis zu 50.000 Euro pro Jahr.
Diese Sanktionen sind unabhängig von einer etwaigen Steuernachzahlung, wenn zusätzlich Umsätze verborgen wurden.
Wie man sie vermeidet
Der Schutz ist einfach: Nutzen Sie nur Software, die eine verantwortliche Erklärung der Konformität mit der Verordnung abgibt (oder zertifiziert ist) und die Integrität und Unveränderbarkeit der Datensätze sowie ihre Hash-Verkettung garantiert.
Fazit
Die Nutzung nicht konformer Software ist keine Grauzone mehr: Sie setzt das Unternehmen Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro pro Jahr aus, unabhängig von anderen Folgen. Invoseal erfüllt die Anti-Betrugs-Verordnung und untermauert jede Installation mit der entsprechenden verantwortlichen Erklärung, damit Sie ohne Sanktionsrisiko abrechnen.
Heute noch gelöst?
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