Mit dem 1. Januar 2025 ist die Empfangspflicht für elektronische Rechnungen in Deutschland in Kraft getreten. Alle Unternehmen —unabhängig von ihrer Größe— müssen in der Lage sein, eine elektronische Rechnung von ihren Geschäftspartnern entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Diese Pflicht ist die erste konkrete Auswirkung der Reform, und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen mit begrenzten IT-Ressourcen kann sie zunächst eine Herausforderung darstellen. Dieser Leitfaden zeigt, wie die Anforderung pragmatisch umgesetzt werden kann.

Was die Empfangspflicht konkret bedeutet

Die Empfangspflicht bedeutet zunächst eine technische Befähigung: das Unternehmen muss in der Lage sein, eine elektronische Rechnung in einem strukturierten Format —insbesondere XRechnung oder ZUGFeRD— entgegenzunehmen, sie zu öffnen und ihre Inhalte zu verarbeiten. Sie bedeutet nicht zwingend, dass das Unternehmen selbst elektronische Rechnungen ausstellen muss; diese Pflicht kommt zeitlich gestaffelt erst später.

In der Praxis ist die Empfangspflicht eine Befähigungspflicht. Wenn ein Geschäftspartner eine elektronische Rechnung sendet, muss das Unternehmen sie verarbeiten können. Wenn niemand eine elektronische Rechnung sendet —weil alle Geschäftspartner weiterhin in den Übergangsregelungen Papier oder PDF verwenden—, ist die Befähigung theoretisch und wird nicht aktiv genutzt. Dennoch muss die Möglichkeit vorhanden sein.

Die Realität liegt zwischen diesen Extremen: viele Geschäftspartner stellen bereits auf elektronische Rechnungen um, andere noch nicht. KMU stehen vor der Herausforderung, die technische Lösung für die beginnende Welle elektronischer Eingangsrechnungen bereitzuhalten, ohne dafür unnötig zu investieren.

Die einfachsten Lösungen für KMU

Für ein kleines Unternehmen mit überschaubarer Rechnungsmenge kann die Empfangspflicht mit minimalem Aufwand erfüllt werden. Eine spezielle E-Mail-Adresse, an die elektronische Rechnungen geschickt werden können, gepaart mit einem Programm, das XML-Anhänge und PDF-Dateien öffnen kann, ist eine funktionale Basislösung.

Die Mitarbeiter, die diesen Posteingang bearbeiten, müssen geschult sein, eine elektronische Rechnung zu erkennen, zu öffnen, ihre Inhalte zu prüfen und sie an die Buchhaltung weiterzuleiten. Diese Schulung ist kein großer Aufwand, sollte aber explizit erfolgen, damit elektronische Rechnungen nicht versehentlich ignoriert oder falsch behandelt werden.

Die Archivierung der elektronischen Rechnungen muss den GoBD-Anforderungen entsprechen. Eine einfache lokale Ablage genügt diesen Anforderungen nicht; ein professionelles Archivsystem oder eine zertifizierte Cloud-Lösung sind erforderlich. Hier liegt für KMU oft die größte praktische Hürde.

Die Integration mit der Buchhaltungssoftware

Eine effizientere Lösung integriert den Empfang elektronischer Rechnungen direkt in die Buchhaltungssoftware. Moderne Buchhaltungslösungen für KMU bieten Module für den Empfang, die elektronische Rechnungen automatisch erkennen, die Daten extrahieren und Buchungsvorschläge generieren.

Diese Integration spart Zeit und reduziert Fehler. Statt jede Rechnung manuell zu erfassen, übernimmt die Software die strukturierten Daten direkt. Der Anwender prüft den Buchungsvorschlag, korrigiert gegebenenfalls und gibt frei.

Die Verfügbarkeit solcher Module hängt vom eingesetzten Buchhaltungsprogramm ab. Wer eine etablierte Buchhaltungssoftware nutzt, sollte beim Anbieter nachfragen, welche Funktionen für den E-Rechnungs-Empfang verfügbar sind. Bei älteren oder weniger gepflegten Programmen kann ein Wechsel des Anbieters erwogen werden.

Spezialisierte Empfangsportale

Für KMU mit höherem Rechnungsvolumen oder mit dem Wunsch nach maximaler Automatisierung gibt es spezialisierte Empfangsportale. Diese Dienste übernehmen die Rolle der zentralen Anlaufstelle für alle elektronischen Eingangsrechnungen. Lieferanten senden die Rechnungen an die zugewiesene Portaladresse; das Portal verarbeitet sie, prüft sie auf Vollständigkeit und Konformität, und überträgt sie strukturiert an die Buchhaltungssoftware des Empfängers.

Die Vorteile sind die Entlastung der internen IT, die professionelle Bearbeitung der eingehenden Daten und die einheitliche Schnittstelle zur eigenen Software. Die Kosten sind in der Regel überschaubar und proportional zur verarbeiteten Rechnungsmenge.

Für KMU mit komplexer Lieferantenstruktur, mehreren Geschäftsbereichen oder hohen Anforderungen an die Datenqualität können solche Portale eine attraktive Lösung sein. Für ein einfaches Kleinstunternehmen ist der Aufwand oft nicht gerechtfertigt.

Die Kommunikation mit Geschäftspartnern

Ein praktischer Punkt ist die Kommunikation der eigenen Empfangsadresse oder -kanäle an die Geschäftspartner. Lieferanten müssen wissen, an welche E-Mail-Adresse oder welches Portal sie elektronische Rechnungen senden sollen.

Diese Kommunikation kann in den Vertragsdokumenten, auf der Website oder in der Geschäftskorrespondenz erfolgen. Wichtig ist, dass die Information klar und auffindbar ist. Lieferanten, die ihre elektronische Rechnung an die falsche Adresse senden, erzeugen unnötige Reibung in der Geschäftsbeziehung.

Bei Verträgen mit neuen Geschäftspartnern sollte die elektronische Rechnungskommunikation Teil der Standardklauseln sein. Bei bestehenden Verträgen kann eine schriftliche Mitteilung an die Lieferanten die nötige Information bringen.

Die Identifikation elektronischer Rechnungen im Posteingang

Eine praktische Frage ist, wie eine elektronische Rechnung von anderen Dokumenten im Posteingang unterschieden wird. Eine XRechnung kommt typischerweise als XML-Datei im Anhang, eventuell mit einer Begleit-PDF. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist eine PDF-Datei mit eingebettetem XML, was visuell nicht sofort erkennbar ist.

Software-Lösungen erkennen elektronische Rechnungen automatisch anhand der Dateistruktur und der Metadaten. Manuelle Erkennung ist auch möglich, erfordert aber Aufmerksamkeit: nicht jede PDF-Datei ist eine elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzes; eine ZUGFeRD-Datei erkennt man typischerweise an der entsprechenden Kennzeichnung im PDF-Eigenschaften oder am Vorhandensein der XML-Anhangsstruktur.

Für ein KMU mit niedrigem Volumen genügt ein einfaches Vorgehen: alle Eingangsrechnungen werden in einem definierten Ordner abgelegt; bei Rechnungen, die die Buchhaltungssoftware nicht automatisch verarbeitet, wird manuell geprüft, ob ein strukturierter Datenanhang vorliegt.

Die Plausibilitätsprüfung der elektronischen Rechnung

Auch elektronische Rechnungen müssen geprüft werden, bevor sie gebucht und bezahlt werden. Die strukturierten Daten erleichtern die Prüfung —die Beträge können automatisch validiert werden—, aber sie ersetzen nicht die inhaltliche Plausibilität.

Standardprüfungen umfassen: Übereinstimmung mit Bestellung oder Vertrag, Korrektheit der Leistungsbeschreibung, Vollständigkeit der Pflichtangaben, Plausibilität der Beträge. Diese Prüfungen können teilweise automatisiert werden, sollten aber bei wesentlichen Rechnungen auch eine menschliche Sichtprüfung umfassen.

Auffällige Abweichungen —ungewöhnlich hohe Beträge, unbekannte Lieferanten, ungewohnte Leistungsbeschreibungen— sollten besondere Aufmerksamkeit erhalten. Die elektronische Verarbeitung darf nicht zu einem Verlust an Sorgfalt führen.

Die Archivierung der elektronischen Eingangsrechnungen

Die GoBD-konforme Archivierung gilt auch für elektronische Eingangsrechnungen. Sie müssen während der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist in ihrer ursprünglichen Form erhalten bleiben, unverändert, lesbar und maschinell auswertbar.

Für KMU bedeutet dies, dass die ursprünglichen XML- oder PDF-Dateien archiviert werden müssen, nicht nur Ausdrucke oder Konvertierungen. Eine Archivierungslösung, die dies sicherstellt, ist Teil der GoBD-konformen Infrastruktur.

Cloud-basierte Buchhaltungsdienste bieten in der Regel integrierte Archivierung, was den Aufwand für KMU reduziert. Eigenbetriebene Lösungen erfordern spezifische Investitionen in Archivsoftware und Sicherungsverfahren.

Die Kosten der Empfangspflicht

Die Kosten für die Erfüllung der Empfangspflicht sind für KMU überschaubar. Eine minimale Lösung mit E-Mail und Standardsoftware kostet praktisch nichts in der Anschaffung, nur etwas Aufwand für die Schulung. Eine integrierte Lösung mit moderner Buchhaltungssoftware kostet etwas mehr, bringt aber Effizienzgewinne, die die Kosten in der Regel rasch amortisieren.

Spezialisierte Portale haben monatliche Kosten, die typischerweise im Bereich von wenigen zehn Euro für niedrige Volumen beginnen. Für KMU mit überschaubarer Rechnungsmenge sind diese Optionen nicht zwingend nötig.

Im Ergebnis lässt sich die Empfangspflicht mit minimalem Budget umsetzen, sofern die internen Prozesse entsprechend gestaltet werden. Die Investition in eine professionelle Lösung lohnt sich, wenn das Rechnungsvolumen wächst oder die Effizienzgewinne der Automatisierung greifen.

Die Vorbereitung auf die spätere Ausstellungspflicht

Die Empfangspflicht ist nur der erste Schritt. Für die meisten KMU folgt 2027 oder 2028 die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen. Die Empfangsphase kann genutzt werden, um Erfahrung mit den Formaten zu sammeln und die spätere Umstellung der eigenen Rechnungsstellung vorzubereiten.

Wer beim Empfang elektronische Rechnungen verschiedener Lieferanten in unterschiedlichen Formaten sieht, lernt die Vielfalt der Praxis kennen. Diese Lernerfahrung ist wertvoll, wenn das eigene Unternehmen später eigene Formate wählen und Software konfigurieren muss.

Die Wahl der Empfangslösung sollte daher mit Blick auf die spätere Ausstellungsphase getroffen werden. Eine Lösung, die sowohl Empfang als auch Ausstellung abdeckt, vermeidet einen Anbieterwechsel mitten in der Transition.

Häufige Fehler bei der Empfangspflicht

Drei Fehler wiederholen sich bei der Umsetzung der Empfangspflicht in KMU. Erstens: das Ignorieren der Pflicht in der Annahme, dass weiterhin Papier und PDF kommen. Sobald ein wichtiger Lieferant auf elektronische Rechnungen umstellt, kann die Geschäftsbeziehung leiden, wenn der Empfang nicht funktioniert.

Zweitens: das Verwenden der privaten E-Mail-Adresse oder eines unstrukturierten Posteingangs. Elektronische Rechnungen, die im allgemeinen E-Mail-Verkehr untergehen, werden vergessen oder verspätet bearbeitet. Eine dezidierte Adresse und ein definierter Prozess sind essentiell.

Drittens: die Vernachlässigung der Archivierung. Eine empfangene elektronische Rechnung muss nicht nur gebucht, sondern auch GoBD-konform archiviert werden. Wer dies vergisst, hat zwar die Empfangspflicht technisch erfüllt, aber die Aufbewahrungspflicht verletzt.

Die fachliche Beratung

Die Umsetzung der Empfangspflicht kann von der Beratung durch den Steuerberater oder einen spezialisierten IT-Dienstleister profitieren. Eine kurze Konsultation kann Klarheit über die für das eigene KMU passende Lösung schaffen.

Wenn Sie eine Lösung suchen, die die Empfangspflicht zuverlässig erfüllt und sich zugleich auf die Ausstellungspflicht vorbereitet, finden Sie weitere Informationen zu Invoseal unter invoseal.es.

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