Die elektronische Rechnungsstellung mit Geschäftspartnern in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union folgt eigenen Regeln, die sich von den nationalen deutschen Anforderungen unterscheiden. Aktuell sind die Regelungen weitgehend nationalstaatlich; das wird sich jedoch in den kommenden Jahren durch das Paket VAT in the Digital Age signifikant ändern. Wer im innergemeinschaftlichen B2B-Bereich aktiv ist, sollte die aktuelle Lage kennen und die kommenden Änderungen vorbereiten.
Der aktuelle Stand: nationale Regelungen mit europäischen Grundlagen
Die elektronische Rechnungsstellung in der EU basiert auf europäischen Grundlagen, die in den nationalen Rechtsordnungen konkretisiert werden. Die Richtlinie 2014/55/EU regelt die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen; die Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG regelt die allgemeinen Anforderungen an Rechnungen, einschließlich der elektronischen Form.
Die nationalen Umsetzungen variieren jedoch erheblich. Italien hat ein verpflichtendes elektronisches Rechnungssystem mit Echtzeit-Übermittlung an die Steuerbehörde —das SDI—, das auch grenzüberschreitende B2B-Umsätze betrifft. Frankreich führt schrittweise eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich ein. Spanien hat den SIF eingeführt mit Modalitäten VeriFactu und No-VeriFactu. Deutschland hat das Wachstumschancengesetz und die XRechnung-/ZUGFeRD-Standards.
Diese Vielfalt der nationalen Regelungen macht den innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr komplex. Ein deutscher Lieferant, der nach Italien fakturiert, muss möglicherweise die italienischen Vorgaben kennen und einhalten —oder zumindest mit dem italienischen Kunden eine Lösung finden, die für beide funktioniert.
Die deutsche Perspektive auf grenzüberschreitende Rechnungen
Aus deutscher Sicht gilt grundsätzlich, dass die elektronische Rechnungspflicht des Wachstumschancengesetzes inländische B2B-Umsätze betrifft. Grenzüberschreitende Umsätze sind nicht direkt erfasst; für sie gelten die allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes und der jeweiligen nationalen Vorschriften des Empfängerstaates.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein deutscher Lieferant nach Frankreich oder Italien weiterhin verschiedene Formate verwenden kann, je nach Vereinbarung mit dem Kunden. PDF, XRechnung, ZUGFeRD, italienisches SDI-Format, französisches Format: alle sind möglich, sofern der Kunde sie akzeptiert.
Diese Flexibilität ist einerseits ein Vorteil, andererseits eine Komplikation. Wer mit Kunden in mehreren EU-Ländern arbeitet, muss möglicherweise mehrere Formate parallel beherrschen oder mit jedem Kunden individuelle Vereinbarungen treffen.
Die innergemeinschaftliche Lieferung: umsatzsteuerliche Aspekte
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen —Warenlieferungen zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Staaten— gelten besondere umsatzsteuerliche Regeln. Die Lieferung ist in Deutschland steuerfrei, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind; der Erwerb im Bestimmungsland unterliegt dort der innergemeinschaftlichen Erwerbssteuer.
Diese Regelung muss auf der Rechnung korrekt abgebildet werden. Die Rechnung weist keine deutsche Umsatzsteuer aus, sondern enthält einen Hinweis auf die Steuerfreiheit und die Steuerpflicht des Erwerbers im Bestimmungsland. Die USt-IdNr. beider Parteien muss korrekt angegeben sein.
Die elektronische Rechnung muss diese Besonderheiten in der strukturierten Form korrekt ausdrücken. Die Formate XRechnung und ZUGFeRD haben entsprechende Elemente für die Kennzeichnung innergemeinschaftlicher Lieferungen.
Das Reverse-Charge-Verfahren bei Dienstleistungen
Bei B2B-Dienstleistungen für Empfänger in anderen EU-Staaten greift häufig das Reverse-Charge-Verfahren: die Steuerschuld wird auf den Empfänger der Leistung übertragen, der die Steuer in seinem Land selbst abrechnet. Der deutsche Leistungserbringer stellt die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus, mit Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren.
Auf der Rechnung muss klar erkennbar sein, dass es sich um eine Reverse-Charge-Leistung handelt. Übliche Formulierungen sind "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder die englische Variante "Reverse Charge". Die USt-IdNr. des Empfängers muss angegeben werden.
In der elektronischen Rechnung wird das Reverse-Charge-Verfahren durch entsprechende strukturelle Elemente kodiert. Software, die die korrekte Anwendung des Verfahrens unterstützt und automatisch erkennt, wann es greift, spart Aufwand und reduziert Fehler.
Die Meldung in der Zusammenfassenden Meldung
Innergemeinschaftliche Lieferungen und bestimmte Reverse-Charge-Leistungen müssen in der Zusammenfassenden Meldung —ZM— an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden. Die ZM ist eine quartalsweise oder monatliche Meldung, die die Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Staaten dokumentiert.
Die Daten für die ZM stammen direkt aus den Rechnungen. Eine gute elektronische Rechnungsstellung erleichtert die Generierung der ZM erheblich, indem sie die relevanten Daten strukturiert vorhält und automatisch konsolidiert.
Fehler in der ZM können zu Rückfragen der Steuerbehörden und zu Sanktionen führen. Die Verbindung zwischen Rechnungsstellung und ZM sollte daher sorgfältig konfiguriert sein.
Die kommenden Änderungen: VAT in the Digital Age
Das Paket VAT in the Digital Age —kurz ViDA— der Europäischen Kommission bringt in den kommenden Jahren signifikante Änderungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung und der Steuermeldungen. Drei Hauptbereiche sind betroffen.
Erstens: die elektronische Rechnungsstellung und Echtzeitmeldung. Für innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte soll mittelfristig eine elektronische Rechnungspflicht eingeführt werden, gekoppelt mit einer Echtzeitübermittlung der Rechnungsdaten an die Steuerbehörden. Dies wird die heutige ZM ersetzen und die Datenverarbeitung erheblich beschleunigen.
Zweitens: die Plattformökonomie. Online-Plattformen sollen unter bestimmten Voraussetzungen für die Mehrwertsteuer der über sie abgewickelten Geschäfte verantwortlich werden. Dies betrifft insbesondere die Vermittlung von Beherbergungs- und Personenbeförderungsdiensten.
Drittens: die einheitliche EU-Registrierung. Unternehmen sollen sich bei Geschäften in mehreren EU-Staaten nicht mehr in jedem Staat einzeln umsatzsteuerlich registrieren müssen, sondern können dies über eine zentrale Stelle erledigen. Dies vereinfacht den grenzüberschreitenden Handel erheblich.
Der Zeitplan und die Vorbereitung
Die Umsetzung von ViDA erstreckt sich über mehrere Jahre. Einige Komponenten sollen bereits ab 2025-2026 wirksam werden; die vollständige Umsetzung dürfte einige Jahre dauern, mit Übergangsperioden für die Mitgliedstaaten und die Unternehmen.
Deutsche Unternehmen, die bereits heute auf XRechnung oder ZUGFeRD setzen, sind gut positioniert für die kommenden EU-Anforderungen. Beide Formate basieren auf der europäischen Norm EN 16931 und werden voraussichtlich mit den ViDA-Anforderungen kompatibel sein, eventuell mit Erweiterungen für die Echtzeitübermittlung.
Wer noch auf einfachen PDFs oder Papierrechnungen arbeitet, sollte die ViDA-Entwicklungen als zusätzlichen Anreiz für die digitale Transformation sehen. Die Investition in eine moderne Rechnungssoftware zahlt sich nicht nur national, sondern auch europaweit aus.
Die praktische Handhabung in der Übergangsphase
In der aktuellen Übergangsphase müssen deutsche Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Geschäften pragmatisch vorgehen. Mit jedem ausländischen Geschäftspartner sollte die bevorzugte Form der Rechnungsstellung abgeklärt werden. Manche Partner haben klare technische Vorgaben; andere sind flexibel.
Eine Software, die mehrere Formate parallel unterstützt, ist in dieser Phase besonders wertvoll. Für deutsche Kunden XRechnung oder ZUGFeRD; für italienische Kunden eventuell SDI-konforme Formate; für andere EU-Staaten PDF oder die jeweiligen nationalen Formate. Die Flexibilität reduziert Reibung in der Geschäftsbeziehung.
Bei sehr großen Geschäftspartnern können individuelle Integrationen sinnvoll sein. Direkte Datenübermittlung an die Systeme des Kunden, über etablierte Protokolle wie EDI oder PEPPOL, kann den Aufwand reduzieren und die Geschwindigkeit erhöhen.
Die Rolle von PEPPOL
PEPPOL —Pan-European Public Procurement OnLine— ist ein europäisches Netzwerk für die elektronische Geschäftsabwicklung, ursprünglich für den öffentlichen Auftragsbereich entwickelt, inzwischen auch im B2B-Bereich verbreitet. PEPPOL bietet einen standardisierten Weg, um elektronische Dokumente —einschließlich Rechnungen— sicher zwischen verschiedenen Akteuren in Europa auszutauschen.
Für Unternehmen mit regelmäßigem grenzüberschreitenden Geschäft kann der Anschluss an PEPPOL eine Vereinfachung darstellen. Statt für jeden Empfänger individuelle Kanäle einzurichten, wird PEPPOL als universelle Plattform genutzt. Die Software muss PEPPOL-kompatibel sein.
In Deutschland gewinnt PEPPOL langsam an Bedeutung, vor allem im B2G-Bereich. Im B2B-Sektor ist die Verbreitung noch geringer, aber wachsend, insbesondere in Branchen mit hohem internationalen Anteil.
Häufige Fehler im innergemeinschaftlichen B2B
Drei Fehler wiederholen sich bei der elektronischen Rechnungsstellung mit EU-Partnern. Erstens: das Übertragen der deutschen Anforderungen auf grenzüberschreitende Geschäfte. Die deutschen Vorgaben gelten für inländische B2B-Umsätze; bei EU-Partnern können andere Regeln gelten.
Zweitens: die Vernachlässigung der USt-IdNr.-Prüfung. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss die USt-IdNr. des Empfängers gültig und im Bestimmungsland registriert sein. Eine fehlerhafte oder ungültige USt-IdNr. kann die Steuerfreiheit gefährden.
Drittens: das Aufschieben der Vorbereitung auf ViDA. Die kommenden Änderungen sind absehbar; wer rechtzeitig anpasst, wird beim Inkrafttreten gut positioniert sein. Wer wartet, gerät später unter Zeitdruck.
Die fachliche Beratung
Der innergemeinschaftliche B2B-Bereich profitiert besonders von Beratung. Steuerberater mit Schwerpunkt auf internationalem Mehrwertsteuerrecht, IT-Berater mit Erfahrung in EU-weiten Systemen und Branchenverbände mit europäischer Vernetzung sind wichtige Quellen.
Wenn Sie regelmäßig mit EU-Geschäftspartnern arbeiten und eine Lösung suchen, die sowohl die deutschen als auch die europäischen Anforderungen abdeckt, finden Sie weitere Informationen zu Invoseal unter invoseal.es.
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