Mehrere Firmen, ein System: mehrere spanische NIF in einer Rechnungssoftware

Eine deutsche Muttergesellschaft mit spanischer Vertriebstochter. Ein Geschaeftsfuehrer mit mehreren spanischen Gesellschaften. Ein Steuerberater in Frankfurt, der sich mit der spanischen Gestoría abstimmt, welche fuer die Tochter fakturiert. Seit das spanische Real Decreto 1007/2023 in Kraft ist — Gesellschaften seit dem 1. Januar 2026, Selbststaendige seit dem 1. Juli 2026 —, gilt fuer alle dieselbe Grundregel: Jeder Steuerpflichtige muss ueber ein konformes SIF (zertifiziertes Rechnungssystem) fakturieren. Mehrere spanische Steuernummern (NIF) in einer Software zu fuehren, hat dabei klare Spielregeln.

Pro NIF eine eigene Kette

Der zentrale Punkt: Die SHA-256-Hash-Kette der Rechnungsdatensaetze wird pro Steuerpflichtigem gefuehrt. Die Kette der Gesellschaft A beginnt mit deren erstem Datensatz und waechst nur mit Rechnungen von A; Gesellschaft B hat eine voellig eigene Kette. Es gibt keine "Kette der Software" — es gibt eine Kette pro Aussteller.

Eine ernstzunehmende Multi-Mandanten-Loesung muss deshalb sicherstellen:

Fuer deutsche Leser zur Einordnung: Das SIF-Regime ist etwas anderes als XRechnung/ZUGFeRD. Die deutschen Standards definieren das Format der E-Rechnung; das spanische Regime definiert, wie die Rechnung erzeugt wird — unveraenderbar, verkettet, protokolliert. Ein Konzern kann also in Deutschland ZUGFeRD nutzen und braucht fuer die spanische Tochter trotzdem ein konformes SIF.

Strikte Datentrennung

Eine gemeinsame Anwendung darf nie gemeinsame Daten bedeuten. Wer fuer Gesellschaft A arbeitet, darf Kunden, Rechnungen und Entwuerfe der Gesellschaft B weder sehen noch anfassen — ausser mit ausdruecklicher Berechtigung. Fuer Kanzleien und Gestorías ist das kritisch: Mandanten sind oft Wettbewerber untereinander; durchsickernde Preislisten waeren ein echter Vertraulichkeitsvorfall.

Die Praxisregel: Rechte pro Firma und pro Rolle. Die Konzernverwaltung sieht alles; die Buchhaltung der Tochter nur die Tochter; wer nur Rechnungen schreibt, kann weder Serien konfigurieren noch Zertifikate verwalten.

Wer haftet gegenueber der AEAT?

Auch wenn die spanische Gestoría — koordiniert mit dem deutschen Steuerberater — die Software bedient: Rechtlich stellt der Steuerpflichtige (die spanische Gesellschaft) die Rechnung aus, unter eigenem NIF und in eigener Kette. Daraus folgt:

Fuenf Fragen an die Software vor dem zweiten NIF

1. Eigene Hash-Kette pro NIF? Eine ausweichende Antwort ist ein Warnsignal. 2. Serien strikt pro Firma, mit Schutz vor Kollisionen und Luecken? 3. VeriFactu oder Nicht-VeriFactu pro Firma waehlbar und geordnet wechselbar? 4. Datentrennung ueber Rollenrechte, mit Protokoll, wer was getan hat? 5. Vollstaendiger Export der Datensaetze eines NIF, falls die Firma das System oder den Berater wechselt?

Zum Schluss eine Kalenderklarstellung: Die B2B-E-Rechnungspflicht der Ley Crea y Crece ist eine separate spanische Verpflichtung, deren Rollout noch aussteht (Horizont 2027: zuerst Grossunternehmen, ein Jahr spaeter alle uebrigen). Was heute schon gilt — fuer jeden NIF, den Sie verwalten: fakturieren aus einem konformen SIF, Kette intakt, Daten sauber getrennt.

Heute noch gelöst?

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