Selbstständige und Verifactu: Wie die neue Pflicht Fachleute betrifft

Es gibt ein weit verbreitetes Missverständnis: dass Verifactu und die Anti-Betrugs-Verordnung nur Großunternehmen betreffen. Tatsächlich erfasst sie auch Selbstständige, die ihre Rechnungen mit Software erstellen. Klären wir den tatsächlichen Umfang.

Wen es betrifft

Die Pflicht zur Nutzung eines konformen Abrechnungssystems betrifft Unternehmen und Fachleute, die informatische Mittel zur Rechnungsstellung verwenden. Dies umfasst die überwiegende Mehrheit der Selbstständigen, die mit einem Programm, einer App oder einem Cloud-Dienst abrechnen.

Die Ausnahme der manuellen Rechnung

Ein Selbstständiger, der Rechnungen ausschließlich handschriftlich (auf Papier, ohne Software) erstellt, fiele grundsätzlich nicht unter die Pflicht zur Nutzung eines konformen SIF. In der Praxis nutzen jedoch fast alle Fachleute ein digitales Werkzeug, sodass die Ausnahme sehr begrenzt und wegen ihrer Ineffizienz nicht empfehlenswert ist.

Was der Selbstständige tun muss

Vorteile für den Fachmann

Ein gutes konformes System ist weit mehr als eine Last und bringt dem Selbstständigen Vorteile: korrekte Rechnungen, lückenlose Nummerierung, automatische QR-Codes, garantierte Aufbewahrung und Sicherheit bei einer Prüfung.

Fazit

Verifactu betrifft alle, auch Selbstständige, die mit Software abrechnen. Frühzeitiges Handeln, die Prüfung der Programmkonformität und die Wahl des richtigen Modus vermeiden Sanktionen und schaffen Ordnung. Invoseal ist so konzipiert, dass jeder Selbstständige die Verordnung ohne Komplikationen oder technisches Wissen erfüllt.

Heute noch gelöst?

InvoSeal erfüllt die RD 1007/2023 im VeriFactu- und Nicht-VeriFactu-Modus vom ersten Tag an. Verantwortlichkeitserklärung veröffentlicht.

InvoSeal testen →
← Zurück zum Blog