Wenn Sie als Freiberufler, KMU oder Rechnungsverantwortlicher eines in Spanien tätigen Unternehmens arbeiten, haben Sie mit ziemlicher Sicherheit schon von VeriFactu gehört. Aber wussten Sie, dass es zwei Modi gibt — VeriFactu und No-VeriFactu — und dass die Wahl zwischen beiden direkte Auswirkungen darauf hat, wie Sie Ihre Rechnungen verwalten, wie viel technische Verantwortung Sie übernehmen und wie Sie mit der spanischen Steuerbehörde (AEAT) interagieren? Dieser Artikel erklärt alles, was Sie für die richtige Entscheidung wissen müssen.

Der regulatorische Kontext: Vom Antibetrugssgesetz zum RD 1007/2023

Um VeriFactu zu verstehen, muss man zur Ley 11/2021 über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug (bekannt als Ley Antifraude) zurückgehen. Dieses Gesetz führte in Artikel 29.2.j) des allgemeinen Steuergesetzes eine neue Pflicht ein: Alle Rechnungsinformationssysteme (SIF — Sistemas Informáticos de Facturación) müssen die Integrität, Aufbewahrung, Zugänglichkeit, Lesbarkeit, Rückverfolgbarkeit und Unveränderlichkeit der Fakturierungsdatensätze gewährleisten.

Das Ziel war klar: die sogenannte „Doppelverwendungssoftware" zu unterbinden — also Programme, die es ermöglichten, Rechnungen zu ändern oder zu löschen, um Einkünfte vor dem Finanzamt zu verschleiern.

Die detaillierte Verordnung kam mit dem Real Decreto 1007/2023 vom 5. Dezember, das die Verordnung über die Anforderungen an Rechnungsinformationssysteme (RRSIF) verabschiedete. Diese Verordnung legt die technischen Anforderungen fest, die jedes Fakturierungsprogramm erfüllen muss — unabhängig davon, ob der VeriFactu- oder der No-VeriFactu-Modus gewählt wird.

Anschließend entwickelte die Orden HAC/1177/2024 vom 17. Oktober die detaillierten technischen, funktionalen und inhaltlichen Spezifikationen, die SIF umsetzen müssen. Der RD 254/2025 zusammen mit dem RDL 15/2025 passten die Umsetzungsfristen an, wie wir weiter unten sehen werden.

Die vollständige Normenkette lautet:

Gemeinsame Anforderungen beider Modi

Bevor wir auf die Unterschiede eingehen, lohnt es sich zu verstehen, was die Verordnung von jedem Rechnungsinformationssystem verlangt, sei es VeriFactu oder No-VeriFactu. Das RD 1007/2023 legt fest, dass jedes SIF diese Anforderungen erfüllen muss:

Registrierungsdatensatz (Registro de alta): Für jede ausgestellte Rechnung (vollständig oder vereinfacht) muss das System gleichzeitig oder unmittelbar davor einen Datensatz mit obligatorischen Mindestdaten erzeugen. Dieser Datensatz ist nicht das Rechnungs-PDF, sondern eine strukturierte Zusammenfassung im XML-Format.

Stornierungsdatensatz (Registro de anulación): Wird eine Rechnung storniert, muss ein Stornierungsdatensatz erzeugt werden, der mit dem ursprünglichen Registrierungsdatensatz verknüpft ist.

Digitaler Fingerabdruck (SHA-256-Hash): Jeder Datensatz muss einen über Schlüsselfelder berechneten Hash enthalten, der sicherstellt, dass der Inhalt nicht verändert wurde.

Verkettung der Datensätze: Jeder neue Datensatz enthält Daten des vorherigen Datensatzes (Steuer-ID des Ausstellers, Rechnungsnummer, Datum und die ersten 64 Zeichen des vorherigen Hashs). Wenn die Kette unterbrochen wird, muss das System einen Alarm auslösen.

Steuerlicher QR-Code: Jede über ein SIF ausgestellte Rechnung muss einen lesbaren QR-Code mit grundlegenden Überprüfungsinformationen enthalten.

Gesetzliche Aufbewahrung: Die Datensätze müssen für den im allgemeinen Steuergesetz vorgesehenen Zeitraum aufbewahrt werden (in der Regel 4 Jahre, in bestimmten Fällen verlängerbar).

Verantwortungserklärung des Herstellers (Declaración Responsable): Der Softwarehersteller muss ein Dokument ausstellen, das bescheinigt, dass sein Programm alle Anforderungen des RD 1007/2023 und der Orden HAC/1177/2024 erfüllt. Ohne diese Erklärung gilt die Software als nicht konform.

Ab hier gabeln sich die beiden Modi: Einer sendet die Datensätze in Echtzeit an die Steuerbehörde, der andere speichert sie lokal mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen.

VeriFactu: Echtzeit-Übermittlung an die AEAT

Der VeriFactu-Modus (oder „System zur Ausstellung überprüfbarer Rechnungen") bedeutet, dass jeder Fakturierungsdatensatz automatisch und unmittelbar an das elektronische Portal der AEAT übermittelt wird, sobald er erzeugt wird.

Wie funktioniert es in der Praxis?

Wenn Sie eine Rechnung mit einem VeriFactu-System ausstellen, geschieht Folgendes:

  1. Ihr SIF erzeugt einen Registrierungsdatensatz mit den strukturierten Daten der Rechnung.
  2. Ein SHA-256-Hash (digitaler Fingerabdruck) wird über Schlüsselfelder berechnet.
  3. Dieser Hash wird mit dem Hash des vorherigen Datensatzes verkettet und bildet so eine unveränderliche Kette.
  4. Der Datensatz wird automatisch über eine sichere Verbindung an die Server der AEAT gesendet.
  5. Die Rechnung enthält einen QR-Code, der es dem Empfänger ermöglicht, sie im elektronischen Portal der AEAT zu überprüfen.
  6. Die Rechnungen tragen den Vermerk „Im elektronischen Portal der AEAT überprüfbare Rechnung" oder einfach „Veri*Factu".

Vorteile von VeriFactu

Nachteile von VeriFactu

No-VeriFactu: lokale Datensatzspeicherung mit Verwahrung

Der No-VeriFactu-Modus (oder „System zur Ausstellung nicht überprüfbarer Rechnungen") erfüllt alle technischen Anforderungen des RD 1007/2023, sendet die Datensätze aber nicht automatisch an die AEAT. Stattdessen werden sie sicher in den eigenen Systemen des Steuerpflichtigen gespeichert.

Wie funktioniert es in der Praxis?

  1. Ihr SIF erzeugt den Fakturierungsdatensatz mit Hash und Verkettung, genau wie bei VeriFactu.
  2. Er wird nicht automatisch an die AEAT gesendet. Die Datensätze verbleiben auf Ihren lokalen Servern oder in Ihrer privaten Cloud.
  3. Um das Fehlen der automatischen Übermittlung auszugleichen, muss das System eine qualifizierte elektronische Signatur auf jeden Fakturierungs- und Ereignisdatensatz anwenden.
  4. Ein unveränderliches Ereignisprotokoll muss geführt werden, das Systemstarts, Anomalien, Manipulationserkennungen, Änderungen und alle relevanten Vorfälle dokumentiert.
  5. Die Rechnungen enthalten einen QR-Code, sind aber nicht direkt im elektronischen Portal der AEAT vom Empfänger überprüfbar.
  6. Die Datensätze werden nur an die Steuerbehörde gesendet, wenn diese sie ausdrücklich im Rahmen einer Prüfung oder Inspektion anfordert.

Vorteile von No-VeriFactu

Nachteile von No-VeriFactu

Punkt-für-Punkt-Vergleichstabelle

Aspekt VeriFactu No-VeriFactu
Datensatzübermittlung an AEAT Automatisch, in Echtzeit Nur auf ausdrückliche Anforderung
Lokale elektronische Signatur Nicht für jeden Datensatz erforderlich Obligatorisch (qualifiziert) für jeden Datensatz
Ereignisprotokoll Nicht erforderlich Obligatorisch und unveränderlich
Datensatzverwahrung AEAT + lokal (geteilte Verantwortung) 100 % Verantwortung des Steuerpflichtigen
Hash und Verkettung Obligatorisch Obligatorisch
QR-Code auf der Rechnung Ja, überprüfbar im AEAT-Portal Ja, aber nicht überprüfbar im AEAT-Portal
Vermerk auf der Rechnung „Im elektronischen Portal der AEAT überprüfbare Rechnung" Kein Überprüfbarkeitsvermerk
Internetabhängigkeit Hoch (mit Offline-Fallback) Niedrig
Technische Komplexität des SIF Geringer Höher
Vorausgefüllte USt-Entwürfe Ja (zukünftig) Nein
Rechtsgültigkeit Voll gültig Voll gültig

Welchen Modus sollten Sie je nach Unternehmenstyp wählen?

Beide Modi sind rechtlich gültig. Die AEAT empfiehlt VeriFactu, die Entscheidung liegt jedoch beim Steuerpflichtigen. Hier einige praktische Orientierungshilfen:

VeriFactu eignet sich, wenn...

No-VeriFactu kann geeignet sein, wenn...

Können beide Modi kombiniert werden?

Ja. In gemischten Umgebungen (z. B. ein Unternehmen mit Büros in städtischen Gebieten und Verkaufsstellen in ländlichen Zonen) ist es möglich, VeriFactu-Systeme in einigen Kanälen und No-VeriFactu in anderen zu verwenden. Jedes SIF muss die Anforderungen seines jeweiligen Modus einzeln erfüllen.

Die kostenlose Anwendung der AEAT

Seit Oktober 2025 stellt die Steuerbehörde auf ihrem elektronischen Portal eine kostenlose Fakturierungsanwendung im VeriFactu-Modus zur Verfügung. Sie richtet sich an Freiberufler und kleine Unternehmen mit geringem Rechnungsvolumen.

Wichtige Merkmale:

Es ist ein guter Einstieg, aber Unternehmen mit höherem Volumen oder Integrationsbedarf mit Buchhaltungssystemen benötigen spezialisierte Software.

Was ist mit Unternehmen im SII?

Das Suministro Inmediato de Información (SII) ist ein bestehendes System, über das bestimmte Unternehmen (in der Regel große mit einem Umsatz von über 6 Millionen Euro) der AEAT bereits nahezu in Echtzeit Daten über ihre ausgestellten und empfangenen Rechnungen übermitteln.

Unternehmen, die dem SII angehören — ob verpflichtend oder freiwillig — sind von der Einführung von VeriFactu befreit. Es handelt sich um zwei verschiedene Systeme mit unterschiedlichen Pflichten für unterschiedliche Zielgruppen. Sie sind weder kompatibel noch ergänzend zueinander.

Sollte ein Unternehmen jemals aus dem SII austreten, würden die RRSIF-Regelungen gelten und das System müsste an einen der beiden Modi (VeriFactu oder No-VeriFactu) angepasst werden.

Gesetzliche Fristen und wichtige Termine

Die Verordnung hat mehrere Verschiebungen erfahren. Dies sind die endgültigen Fristen gemäß RDL 15/2025:

Meilenstein Datum
Veröffentlichung des RD 1007/2023 (RRSIF) 7. Dezember 2023
Veröffentlichung der Orden HAC/1177/2024 (technische Spezifikationen) 28. Oktober 2024
RD 254/2025: erste Fristverlängerung 1. April 2025
Frist für Softwarehersteller (9 Monate ab der Orden) 29. Juli 2025
Kostenlose AEAT-Anwendung verfügbar Seit Oktober 2025
RDL 15/2025: zweite Fristverlängerung 2. Dezember 2025
Pflicht für Kapitalgesellschaften (Körperschaftsteuer) 1. Januar 2027
Pflicht für Freiberufler und übrige Steuerpflichtige 1. Juli 2027
Von der AEAT geplante Inspektionskampagnen Zweite Jahreshälfte 2027

Der aktuelle Zeitraum (2026) ist ein Übergangs- und Vorbereitungsjahr. Die AEAT ermöglicht Tests mit Datensätzen in ihrer externen Testumgebung, und die Übermittlung von Testdatensätzen kann jederzeit ohne Konsequenzen eingestellt werden.

Strafen bei Nichteinhaltung

Das Sanktionsregime ist streng und unterscheidet verschiedene Arten von Verstößen:

Ab 2027 wird es nicht mehr zulässig sein, Excel, Word, manuelle Vorlagen oder ein Programm zu verwenden, das die RRSIF-Anforderungen nicht erfüllt. Wer über ein SIF fakturiert, muss sicherstellen, dass das System konform ist.

VeriFactu und elektronische Rechnungsstellung: Ist das dasselbe?

Eine häufige Verwechslung ist die Gleichsetzung von VeriFactu mit der B2B-Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung. Es handelt sich um unterschiedliche — wenn auch ergänzende — Regelwerke:

Eine Software kann VeriFactu-konform sein und trotzdem Rechnungen auf Papier ausstellen (mit QR-Code). Und eine elektronische Rechnung im Facturae-Format erfüllt nicht zwangsläufig VeriFactu, wenn das erzeugende System weder Hashing, Verkettung noch Verantwortungserklärung aufweist.

Der ideale Ansatz ist, sich gleichzeitig auf beide Pflichten vorzubereiten, da viele Softwareanbieter beide Anforderungspakete in ein einziges Update integrieren.

Fazit: Bereiten Sie sich 2026 vor, um 2027 konform zu sein

Die Pflicht ist real, die Fristen stehen fest und die Strafen sind erheblich. Das können Sie jetzt tun:

  1. Bewerten Sie Ihre aktuelle Software: Erfüllt sie die Anforderungen des RD 1007/2023? Fordern Sie bei Ihrem Anbieter die Verantwortungserklärung an.
  2. Wählen Sie Ihren Modus: VeriFactu oder No-VeriFactu, je nach den Bedürfnissen Ihres Unternehmens.
  3. Testen Sie vor Fristablauf: Nutzen Sie die Testphase der AEAT.
  4. Als Freiberufler mit wenigen Rechnungen: Die kostenlose Anwendung der AEAT kann ausreichend sein.
  5. Bei Bedarf an Integration, Automatisierung und unkomplizierter Compliance: Setzen Sie auf eine professionelle Lösung.

Weiterführende Lektüre: Vergleich von Fakturierungssoftware: Welche bieten VeriFactu, No-VeriFactu oder beides?

Weiterführende Lektüre: Elektronische Rechnungsstellung in Europa 2026-2030: Umsetzung Land für Land


InvoSeal ist von Grund auf so konzipiert, dass es die Anforderungen des RD 1007/2023 erfüllt. Wenn Sie erfahren möchten, wie InvoSeal Ihnen helfen kann, Ihre Fakturierung auf 2027 vorzubereiten — ob im VeriFactu- oder No-VeriFactu-Modus —, lesen Sie unsere Dokumentation oder kontaktieren Sie uns.

Heute schon erledigt?

InvoSeal erfüllt RD 1007/2023 in beiden Modi — VeriFactu und No-VeriFactu — ab dem ersten Tag. Verantwortungserklärung veröffentlicht.

InvoSeal 14 Tage kostenlos testen →

Offizielle Quellen

← Zurück zum Blog